Besuch einer Schule im Ausland
Voraussetzungen
Im besuchten Gastland wird eine am Gymnasium unterrichtete Sprache gesprochen.
Der Besuch erfolgt an einer mit einem Gymnasium vergleichbaren Schule (allgemeinbildende Schule).
Die schulischen Leistungen am Gymnasium sind solide bzw. gut, sodass ein erfolgreicher Besuch der nächsten Jahrgangsstufe, v.a. der Oberstufe, erwartet werden kann.
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt in der Regel ein halbes Jahr, in Ausnahmefällen drei Monate.
Fristen
Anträge sind spätestens zum 1. März des Schuljahres vor dem Austausch (bei Beginn des Austauschs zum Schuljahresanfang) bzw. zum 1. Oktober (bei Beginn des Austauschs zum Halbjahr des laufenden Schuljahrs) zu stellen.
Bzgl. Gutachten / Bestätigungen für Austauschorganisationen ist eine gewisse Zeitspanne an Bearbeitungszeit einzuplanen.
Für den Fall, dass ein für die erste Hälfte des 11. Schuljahres geplanter und durchgeführter Auslandsaufenthalt um das zweite Halbjahr verlängert werden soll, muss hierzu frühestmöglich ein entsprechender Antrag an die Schulleitung gestellt werden. Dabei sind die Folgen für das Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe zu berücksichtigen.
Antragsverfahren
Ein Antrag auf Unterrichtsbefreiung wegen eines Besuchs einer Schule im Ausland ist formlos bei der Schulleitung zu stellen. Wichtig sind hierbei:
Anschrift/Kontaktadresse der aufnehmenden Schule;
Aufnahmebestätigung der Gastschule und/oder der vermittelnden Organisation;
Datum des Aufenthaltsbeginns und der geplanten Rückkehr;
Information, ob der Aufenthalt mit einem Gegenbesuch verbunden ist;
im Falle eines ganzjährigen Auslandsaufenthalts Angabe der Jahrgangsstufe, in welcher die Schullaufbahn am GMF fortgesetzt werden soll;
ggf. ist ein Antrag auf Vorrücken auf Probe zu stellen;
empfohlenes Informationsgespräch mit der Oberstufenkoordination
Während des Aufenthalts:
Bei einem Austausch in Jgst. 11 ist es dringend notwendig, Kontakt mit der zuständigen OSK zu halten.
Nach der Rückkehr:
Eine Bestätigung über den Schulbesuch im Ausland ist vorzulegen.
Eine Bestätigung über die erzielten Leistungen ist vorzulegen.
Altersgruppe
Der Austausch erfolgt in der Regel während der 11. Jahrgangsstufe.
ILV
Das Angebot der „Individuellen Lernzeitverkürzung“ (ILV) richtet sich auch an Schülerinnen und Schüler, die in Jahrgangstufe 11 ein Auslandsschuljahr (mindestens ein halbes Jahr) planen und sich frühzeitig auf den Wiedereinstieg in das bayerische Gymnasium vorbereiten möchten.
Nach dem Auslandsaufenthalt
In der Regel gibt es folgende Standardfälle:
Der Auslandsaufenthalt fällt in das 1. Halbjahr der 11. Klasse, d.h. eine Rückkehr erfolgt bis spätestens zum Halbjahr, sodass die Schülerin/der Schüler nach der Rückkehr den regulären Vorrückungsbestimmungen unterliegt, also das Klassenziel der 11. Klasse erreichen kann, um in die Q12 vorrücken zu können.
Betrifft der Aufenthalt das gesamte Schuljahr oder das 2. Halbjahr, kann i. d. R. keine Vorrückungserlaubnis erteilt werden. In diesen Fällen kann das „Vorrücken auf Probe“, z.B. in die Q 12 beantragt werden. Folgen, z.B. bzgl. des Latinums, sind zu beachten.
Sonderfall: Für den Fall, dass man die durch den Aufenthalt entstehenden Lücken in Jahrgangsstufe 11 als zu groß bzw. zu riskant für den folgenden Besuch der Q 12 einstuft, ist es nach Beratung möglich, nach der Rückkehr aus dem Ausland freiwillig in die Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 zurückzutreten und dann die 11. Jgst. im folgenden Schuljahr vollständig zu absolvieren.
Anerkennung von Schulabschlüssen
Möglicherweise erlangte Schulabschlüsse können nur von der Zeugnisanerkennungsstelle anerkannt werden.
Noten aus den besuchten Auslandsschulen werden nicht übertragen.
Ansprechpartner
Auslandsaufenthalte allgemein: Schulleitung
Oberstufenkoordination: StDin Schäfer
Latein (Latinum): StRin Witte
Individuelle Lernzeitverkürzung: StRin Rödel
Aktualisiert: 11.11.2025