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Leistungserhebungen

Leistungserhebungen im Schuljahr 2022/23:

In den §§ 21 ff (GSO) wird zwischen großen und kleinen Leistungsnachweisen unterschieden:

Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben; dazu zählen auch die mündlichen Schulaufgaben in modernen Fremdsprachen sowie als Ersatz für eine Schulaufgabe zentrale oder interne fachliche Leistungstests wie z. B. zentrale Jahrgangsstufentests.

Mögliche Formen kleiner Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge, Referate, Präsentationen, Vokabeltests, praktische Prüfungen, experimentelle Aufgabenstellungen, Projekte, nicht angekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben), angekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise (Tests), Kurzarbeiten, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 gilt:

Schulaufgaben (große Leistungserhebungen) werden in den Fächern Deutsch, Englisch, Latein, Französisch, Spanisch, Mathematik, Physik, Chemie geschrieben.
Sie werden nicht später als eine Woche vor dem Termin angekündigt. Dies gilt auch für Tests und Kurzarbeiten.

Das GMF schreibt in der 5. bis 7. Jgst. nur kleine, angekündigte schriftliche Leistungsnachweise (KASL). Vokabeltests in den Fremdsprachen ebenso wie schriftliche Wiederholungen im Fach Geographie sind davon ausgenommen.

KasL werden mindestens eine Woche davor angekündigt. Sie dürfen maximal 30 Minuten lang sein und maximal die vorherigen 4 Einzelschulstunden an Stoff umfassen.

Nachschriften der KASL werden von der jeweiligen Fachlehrkraft  angesetzt. Das Vorgehen wird den SuS zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt. 

Die Gewichtung der KASL im Verhältnis zu den anderen mündlichen Noten ist gleichrangig mit alle anderen mündlichen kleinen Leistungsnachweisen.

In den Jgst. 8 und 9 können unangekündigte kleine Leistungsnachweise geschrieben werden.
(Dauer max. 20 Min, Umfang: letzte Doppelstunde)

An Tagen von großen Leistungsnachweisen wird kein KASL/ keine Stegreifaufgabe geschrieben.

Regelungen für Schulaufgaben und Nachtermine

Regelung bei Erkrankung der Schülerinnen und Schüler:

Versäumen Schülerinnen und Schüler einen großen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so erhalten sie gem. § 27 Abs. 1 GSO einen Nachtermin.

Die Nachtermine werden durch die jeweilige Fachlehrkraft festgelegt.

Regelung bei Erkrankung der Lehrkraft:

Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der terminierte schriftliche Leistungsnachweis entfällt und durch die Lehrkraft ein Alternativtermin bekannt gegeben wird. Sofern ein Leistungsnachweis abgehalten und durch eine Vertretungslehrkraft beaufsichtigt werden soll, wird ein entsprechender Vermerk zur Durchführung des Leistungsnachweises auf dem Vertretungsplan (Untis) veröffentlicht.

Schriftliche Leistungserhebungen in den jeweiligen Fachbereichen:

 

Fach

LNW

Katholische Religionslehre

i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr

Evangelische Religionslehre

i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr

Ethik

i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr

Deutsch

In Jgst. 5-8: 4 große LNW + i.d.R. 3 kleine LNW im SJ

In Jgst. 9: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 3 kleine LNW im SJ

Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Deutsch wird durch eine mündliche SA (Debattieren) ersetzt.

Latein

In Jgst. 5-8: 4 große LNW + i.d.R. 3 kleine LNW im SJ

In Jgst. 9: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 3 kleine LNW im SJ

Englisch

Jgst. 5-7: 2 große LNW + i.d.R 2 kleine LNW pro

Halbjahr; 

Jgst. 8: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 2 kleine

LNW pro Halbjahr

In Jgst. 9: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine im HJ

Jgst. 7: Eine schriftliche SA in Englisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Englisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Französisch

Jgst. 6-8: 2 große LNW + i.d.R 2 kleine LNW pro

Halbjahr; 

In Jgst. 9: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine im HJ

Jgst. 8: Eine schriftliche SA in Französisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Spanisch

2 große LNW + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr

In Jgst. 9: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine im HJ

Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Spanisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Mathematik

Jgst. 5-7, 9: 2 große LNW + mind. 2 kleine LNW pro

Halbjahr o Jgst. 8: 3 große LNW pro Schuljahr + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr 

NuT

mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr (davon i.d.R. 1 schriftlich)

Jgst. 7: eine Kurzarbeit und insg. i.d.R. 2 kleine LNW pro Halbjahr

Biologie

(Jgst. 8) mind. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr

Chemie

1 großer LNW + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr

Physik

1 großer LNW + mind. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr

Geographie

i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr

Geschichte

i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr

Kunst

Jgst. 5-7: i.d.R. 3 kleine LNW (praktische Arbeiten) pro

Halbjahr o Jgst. 8 und 9: i.d.R. 3 kleine LNW pro SJ

Musik

5-7: i.d.R. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr

8-9: i.d.R. 3 kleine LNW pro SJ

Sport

mindestens 2 praktische LNW + 1 weiterer kleiner LNW