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Befreiung bzw. Beurlaubung

Schülerinnen und Schüler können in begründeten Ausnahmefällen durch die Schulleitung vom Unterricht befreit bzw. vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die betrifft auch die Offene Ganztagsschule (OGTS).

Einen schriftlichen Antrag richten Sie bitte über das Elternportal an die Schule. Informationen zum Elternportal finden Sie hier.

Eine Befreiung bzw. Beurlaubung ist grundsätzlich nur möglich, wenn

  • der Antrag möglichst frühzeitig, mindestens jedoch drei Werktage im Voraus gestellt wird,
  • das Vorliegen eines begründeten Ausnahmefalls nachvollziehbar geschildert wird und
  • keine schriftlichen Leistungsnachweise zum Zeitpunkt der Antragsstellung für den Zeitraum der Befreiung bzw. Beurlaubung terminiert sind.

Eine Befreiung bzw. Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Jüdische, christlich-orthodoxe und muslimische Schülerinnen und Schüler sind an bestimmten Feiertagen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Dies setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler der jeweiligen Religionsgemeinschaft angehört. Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig, mindestens jedoch drei Werktage im Voraus über den Grund und die Dauer der Abwesenheit.