Die Landesregierung hat den Beschluss gefasst, unter dem Label „Digitale Schule der Zukunft“ schrittweise eine 1:1 Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräte an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen zu realisieren. Es ist u. a. vorgesehen, dass den staatlichen Gymnasien ab dem Schuljahr 2024/2025 die Möglichkeit eröffnet wird, jährlich jeweils bis zu zwei Jahrgangsstufen mit mobilen Endgeräten auszustatten.
Zur Umsetzung des Vorhabens am Gymnasium München Feldmoching wurden drei Arbeitsgruppen eingerichtet, welche den Prozess steuern und begleiten. Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler arbeiten bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen sowie den ersten konzeptionellen Planungen.
Auf dieser Seite wollen wir Sie zum jeweils aktuellen Umsetzungsstand informieren sowie die Anregungen und Fragen aus den Arbeitsgruppen (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler) dokumentieren. Positive Impulse werden ebenso ernst genommen wie ggf. vorhandene Bedenken. Unser Ziel ist es, das Vorhaben als Schule und Schulfamilie bestmöglich auszugestalten.
Anregungen und Impulse übermitteln Sie uns bitte über folgende Mail-Adresse: dsdz@gfm.muenchen.musin.de
Eine 1:1-Ausstattung eröffnet neue Möglichkeiten im Unterricht, wie selbstgesteuertes Arbeiten, Übungseinheiten im individuellen Tempo und differenziertes Lernen. Sie fördert einen sicheren und souveränen Umgang mit digitalen Medien und Geräten. Zudem unterstützt sie die Selbstorganisation und vereinfacht die Schulorganisation. Darüber hinaus schafft sie einen starken Lebensweltbezug und bereitet die Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt oder Universität vor. Nicht zuletzt wird die Kreativität im digitalen Bereich gefördert, etwa durch das Erstellen von eigenen Medienprodukten.
Im Rahmen eines Workshops mit der Schulleitung haben die Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte, der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler die unterschiedlichen Argumente für und gegen die Einführung in den jeweiligen Jahrgangsstufen diskutiert und priorisiert. Die Empfehlungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung durch die Schulleitung, im kommenden Schuljahr 2024/25 die Umsetzung der Initiative in den Jahrgangsstufen 7 und 10 vorzusehen.
Ja, es ist vorgesehen, dass alle Schülerinnen und Schüler mit einem Tablet und einem digitalen Eingabestift arbeiten. Die Eltern werden beim Kauf der Geräte durch ein staatliches Förderprogramm unterstützt (siehe unten).
Sofern es Eltern finanziell nicht möglich ist, die Geräte zu erwerben, stehen in begrenztem Umfang schulische Leihgeräte zur Verfügung.
Nein. Die digitalen Geräte werden eingesetzt, wenn dies für lernförderlich, didaktisch sinnvoll bzw. fachlich notwendig gehalten wird. Sie unterstützen bzw. ergänzenden den Unterricht und ersetzen ihn nicht. Die Fachlehrkräfte steuern in der jeweiligen Unterrichtssituation den Einsatz der digitalen Endgeräte. Die Schülerinnen und Schüler haben somit auch keinen unmittelbaren Anspruch auf den Einsatz der digitalen Geräte im Unterricht. Sie lernen die Geräte als digitale Unterstützung im Lern- und Arbeitsprozess kennen.
Nein. Der Einsatz digitaler Medien im Unterricht bietet zahlreiche Vorteile, die das Lernen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte bereichern und verbessern können. Werkzeuge zur Individualisierung wie QR-Lernhilfen oder Lernapps ermöglichen ein auf die Bedürfnisse und das Lerntempo jedes einzelnen Schülers abgestimmtes Lernen.
Kooperatives Arbeiten wird durch digitale Medien erheblich unterstützt. Lernende können sich in Partner- oder Gruppenarbeiten leicht austauschen und gegenseitig Feedback geben, was das gemeinschaftliche Lernen stärkt und fördert. Diese Interaktionen können sowohl in Präsenz als auch über digitale Plattformen stattfinden, wodurch die Flexibilität und Reichweite des Unterrichts erheblich erweitert werden.
Darüber hinaus bieten Virtuelle Realität (VR) und Augmented Reality (AR) faszinierende neue Lernumgebungen: Ein virtueller Rundgang über das Forum Romanum oder ein digitaler Besuch in einem Bergwerk machen historische und geographische Themen lebendig und anschaulich. Solche immersiven Erfahrungen fördern nicht nur das Verständnis, sondern auch das Interesse und die Motivation der Schülerinnen und Schüler.
Insgesamt möchten wir sukzessive das Potenzial digitaler Geräte im Unterricht nutzbar machen, um innovative und effektive Lernmethoden zu implementieren, die den Bildungsprozess dynamischer und inklusiver gestalten.
Der Fokus liegt auf der Verwendung der Tablets als digitales Bildungsmedium. Die Handschrift bleibt in unserer digitalen Welt wichtig. Sie fördert kognitive Fähigkeiten und unterstützt das Lernen durch spezifische motorische und visuelle Gehirnaktivitäten. Trotz der Dominanz digitaler Medien ist die Fähigkeit, leserlich und flüssig mit der Hand zu schreiben, unverzichtbar für den Alltag. Handschrift ermöglicht persönliche Notizen, fördert Kreativität und individuelle Ausdrucksfähigkeit. Daher wird das Schreiben mit der Hand weiterhin gefördert.
Ergänzend zu den bestehenden Lehrplaninhalten werden die Schülerinnen und Schüler gezielt beim Erwerb entsprechender Kompetenzen unterstützt und hinsichtlich datenschutz- und urheberrechtlicher Vorgaben sensibilisiert. Ein klar definierter Regelkatalog wird erarbeitet und soll eine unsachgemäße oder gar rechtswidrige Verwendung der digitalen Endgeräte unterbinden. Durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen wollen wir auch die Erziehungsberechtigten mit konkreten Angeboten dabei unterstützen, die Kinder im Rahmen ihrer Medienerziehung zu begleiten.
Wir setzen uns laufend mit der aktuellen Forschung auseinander und binden diese in unsere Überlegungen ein. Gerade die Frage der Wirksamkeit digitaler Medien in Schule und Unterricht findet hierbei Beachtung. Mit einem klaren Fokus auf die Situation in Bayern bietet beispielsweise die Studie „Digitale Bildung an bayerischen Schulen vor und während der Corona-Pandemie“ einen umfassenden Einblick in die aktuelle Diskussion und relevante Gelingensbedingungen.
Ein Einsatz der Geräte ist mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres vorgesehen.
Wir sind gegenwärtig mit dem Sachaufwandsträger unserer Schule (Landeshauptstadt München) im Austausch, ob digitale Schulbücher erworben werden können. Dies ist noch nicht abschließend geklärt.
Die Schülerinnen und Schüler können auf einen separaten Bereich des schulischen WLANs zugreifen. Sie erhalten zu Beginn des zweiten Halbjahres im Zuge der Einführung der Tablets gesonderte Hinweise.
Die Fachschaften der Schule prüfen gegenwärtig, welche pädagogischen Apps für sinnvoll bzw. notwendig erachtet werden. Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern werden spätestens im Februar darüber informiert, welche Apps in der Schule bzw. im Unterricht genutzt werden.
Zusätzliche Office-Anwendungen werden voraussichtlich nicht benötigt. Es müssen somit auch keine Lizenzen von Office365 erworben werden.
Geräte mit folgenden technischen Mindestkriterien sind vorgesehen und werden staatlich gefördert:
- iPad (auch iPad Air oder iPad Pro) mit
- mind. 10 Zoll Bildschirmgröße
- mind. 64 GB Speicherplatz,
- Eingabestift, der zu dem gewählten iPad kompatibel ist (z. B. Apple Pencil)
Wir empfehlen folgende Ergänzungen bzw. Erweiterungen (nicht förderfähig):
- stabile Schutzhülle (mit integriertem Stifthalter)
- Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.)
- Kopfhörer
Ihr Kind kann das Gerät für schulische und – soweit dies die schulische Nutzung nicht beeinträchtigt – auch für private Zwecke nutzen.
Sofern das Gerät für eine private Verwendung vorgesehen ist, empfehlen wir nachdrücklich, ein Tablet mit mehr als 64 GB Speicherplatz (siehe oben: technische Mindestkriterien) zu erwerben.
Die Geräte werden von Ihnen als Erziehungsberechtigte gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum.
Für den Kauf der Geräte können Sie eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von 350 € erhalten.
Geräte, die den technischen Mindestkriterien entsprechen (siehe oben), können beim Hersteller, im Fachhandel oder auch online erworben werden. Sammelbestellungen und die Vereinbarung von Rahmenverträgen sind nicht vorgesehen, da darüber – nach Information erfahrener DSDZ-Schulen – grundsätzlich keine Preisvorteile gegenüber den bestehenden Angeboten im Handel erzielt werden können. Bitte wenden Sie sich an die Schule, sofern Sie Unterstützung bei der Beschaffung benötigen.
Auch der Erwerb sog. Refurbished-Geräte ist möglich, sofern
- sie den technischen Mindestkriterien entsprechen (siehe oben) und
- von einem gewerblichen Händler (1 Jahr Gewährleistung) erworben werden.
Für die Beantragung der Fördermittel benötigen Sie
- den Kaufbeleg und
- ggf. zusätzlich den Zahlungsbeleg[1]. Auf dem Zahlungsbeleg müssen folgende Daten sichtbar sein:
- Auftraggeber,
- Empfänger,
- Betrag,
- Verwendungszweck,
- Rechnungsnummer.
Alles andere kann selbstverständlich geschwärzt werden, um Ihre Daten zu schützen.
Tipps:
- Achten Sie bei Rechnungen darauf, dass der Rechnungsempfänger identisch mit dem späteren Antragsteller ist.
- Lassen Sie sich für die förderfähigen Geräte (Tablet und Stift) einen eigenen Kaufbeleg und ggf. Zahlungsbeleg ausstellen und kaufen Sie etwaiges Zubehör (Hülle, Schutzfolie usw.) gesondert. Dies erleichtert die Antragsstellung und -abwicklung.
[1] Kaufbeleg: Ein Kaufbeleg ist ein Dokument, das üblicherweise einem Verbraucher ausgehändigt wird, wenn ein Verkauf erfolgt. In der Regel enthält er Informationen darüber, was gekauft wurde, wie viel bezahlt wurde und wie die Zahlung erfolgt. Zahlungsbeleg: Er gilt als Beweis, dass eine Zahlung tatsächlich geleistet wurde (z. B. Kassenbon bei Barzahlung, Überweisung auf dem Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung). Wenn ein Gerät direkt im Laden bar oder mit EC-Karte bezahlt wurde, ist der Kaufbeleg zugleich der Zahlungsbeleg.
Der Freistaat Bayern unterstützt den Kauf des mobilen Endgeräts, das den technischen Mindestkriterien entspricht (siehe oben), mit einem Zuschuss i. H. v. bis zu 350 Euro. Um diese Fördermittel zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Ablauf der Antragsstellung
- Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de ausfüllen und die notwendigen Belege (Kaufnachweis, Zahlungsbeleg) hochladen.
- Der online ausgefüllte Antrag wird an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
- Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
- Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.
Für eine reibungslose und zügige Abwicklung des Förderverfahrens möchten wir Sie bitten, den Antrag bis spätestens 01.02.2025 online zu stellen.
Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: www.km.bayern.de/dsdz/antrag.
Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Formulars in verschiedenen Sprachen.
Den Erziehungsberechtigten steht es frei, mit dem Händler ein Ratenzahlungsmodell zu vereinbaren. Auch hier wird der Förderbetrag im Ganzen ausbezahlt und orientiert sich somit nicht am Zahlungsplan für die vereinbarten Raten. Es muss bei Antragsstellung mindestens der Betrag des Zuschusses gezahlt worden sein. Zu beachten ist, dass die entsprechenden Verträge jedoch nicht bereits vor dem 19.06.2024 geschlossen worden sind.
Viele Anbieter bedienen sich bei Ratenzahlungen eines Finanzpartners („Drittfinanzierer“), z. B. einer Bank, die auf Kreditbasis für den Kunden den Kaufpreis in voller Höhe entrichtet. Der Kunde zahlt dann die Raten an den Drittfinanzierer. Sofern eine Ratenzahlung mittels Drittfinanzierung vereinbart wurde, ist keine Mindestanzahlung erforderlich, da der Käufer den Kaufpreis bereits vollständig beim Händler entrichtet hat und dem Finanzinstitut den entsprechenden Betrag schuldet. Die Förderung kann sofort in voller Höhe beantragt werden.
Nein, Leasing wird nicht bezuschusst.
Es ist möglich, dass Sie auch von anderer Seite Fördermittel für das digitale Endgerät erhalten (z. B. aus Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)). Die Förderungen aller Zuwendungsgeber dürfen die Ausgaben für das Gerät nicht übersteigen.
Soweit Sie für das mobile Endgerät bereits eine andere Förderung beantragt oder erhalten haben, kann sich die Förderung nach dem Förderprogramm „Digitale Schule der Zukunft“ reduzieren, soweit die andere Förderung für denselben Zuwendungszweck einzusetzen ist.
Sie können ein bereits vorhandenes privates Gerät verwenden, solange es den technischen Mindestkriterien der Schule entspricht.
Eine finanzielle Förderung ist jedoch nur möglich, wenn das Gerät nach dem 18.06.2024 gekauft wurde, den von der Schule festgelegten technischen Mindestkriterien entspricht und ein entsprechender Kaufbeleg vorliegt.
Sie haben bestehende Angebote des Fachhandels sowie weitere Optionen der finanziellen Unterstützung geprüft, doch es ist Ihnen gegenwärtig finanziell nicht möglich, ein Gerät zu erwerben. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, ein Leihgerät der Schule zu verwenden. Wir werden Sie hierzu gesondert im Januar informieren. Gerne können Sie sich in diesem Zusammenhang vertrauensvoll an die Schulleitung wenden. Gemeinsam finden wir eine gute Lösung.