Zum Inhalt springen

Digitale Schule der Zukunft

Die Landesregierung hat den Beschluss gefasst, unter dem Label „Digitale Schule der Zukunft“ schrittweise eine 1:1 Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräte an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen zu realisieren. Es ist u. a. vorgesehen, dass den staatlichen Gymnasien ab dem Schuljahr 2024/2025 die Möglichkeit eröffnet wird, jährlich jeweils bis zu zwei Jahrgangsstufen mit mobilen Endgeräten auszustatten.

Zur Umsetzung des Vorhabens am Gymnasium München Feldmoching wurden drei Arbeitsgruppen eingerichtet, welche den Prozess steuern und begleiten. Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler arbeiten bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen sowie den ersten konzeptionellen Planungen.

Auf dieser Seite wollen wir Sie zum jeweils aktuellen Umsetzungsstand informieren sowie die Anregungen und Fragen aus den Arbeitsgruppen (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler) dokumentieren. Positive Impulse werden ebenso ernst genommen wie ggf. vorhandene Bedenken. Unser Ziel ist es, das Vorhaben als Schule und Schulfamilie bestmöglich auszugestalten.

Eine 1:1-Ausstattung eröffnet neue Möglichkeiten im Unterricht, wie selbstgesteuertes Arbeiten, Übungseinheiten im individuellen Tempo und differenziertes Lernen. Sie fördert einen sicheren und souveränen Umgang mit digitalen Medien und Geräten. Zudem unterstützt sie die Selbstorganisation und vereinfacht die Schulorganisation. Darüber hinaus schafft sie einen starken Lebensweltbezug und bereitet die Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt oder Universität vor. Nicht zuletzt wird die Kreativität im digitalen Bereich gefördert, etwa durch das Erstellen von eigenen Medienprodukten.

Im Rahmen eines Workshops mit der Schulleitung haben die Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte, der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler die unterschiedlichen Argumente für und gegen die Einführung in den jeweiligen Jahrgangsstufen diskutiert und priorisiert. Die Empfehlungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung durch die Schulleitung, im kommenden Schuljahr 2024/25 die Umsetzung der Initiative in den Jahrgangsstufen 7 und 10 vorzusehen.

Im Rahmen eines Workshops mit der Schulleitung haben die Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte, der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler die unterschiedlichen Argumente für und gegen die Einführung in den jeweiligen Jahrgangsstufen diskutiert und priorisiert.

Sie waren sich einig, dass das Ankommen am Gymnasium in der 5. Jahrgangsstufe im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit stehen sollte, schulartspezifische Arbeitsweisen müssen eingeübt werden. Das Lehren und Lernen wird dabei durch die Möglichkeiten der Digitalisierung unterstützt. Die Lehrkräfte greifen hierzu aber primär auf die schulische Infrastruktur (v.a. iPad-Koffer) zurück.

Die 6. Jahrgangsstufe stellt für viele Schülerinnen und Schüler eine besondere Herausforderung dar. Der Beginn der zweiten Fremdsprache sowie die zunehmende Komplexität der zu erlernenden Inhalte und Kompetenzen stehen vielfach im Fokus. Das Fach Natur und Technik soll den Schülerinnen und Schülern der 6. Jahrgangsstufe ein grundlegendes Verständnis für die Prinzipien der Informatik vermitteln und ihre Fähigkeiten im Umgang mit digitalen Technologien fördern. Damit werden zentrale Grundlagen erarbeitet, um die Einführung der 1:1-Ausstattung in der 7. Jahrgangsstufe vornehmen zu können. Die Kinder sind am Gymnasium angekommen, zeigen eine zunehmende Selbständigkeit und ein hohes Interesse an IT-Themen. Quellen- und Recherchearbeit gewinnt stetig an Bedeutung. Aufgrund der begrenzten IT-Ressourcen an der Schule (PC-Raum wird für Informatik-Unterricht benötigt; begrenzte Anzahl an Tablet-Koffern mit einer 1:2- bzw. 1:3-Ausstattung) steigt die Notwendigkeit zum Einsatz schülereigener Geräte, um fächerübergreifend IT-bezogene Kompetenzen vermitteln zu können. Das Leitfach Informatik bietet in der 7. Jahrgangsstufe zudem einen wichtigen Anker, um neue Lern- und Arbeitsformen einzuführen. Es ist in der Stundentafel des sprachlichen Zweigs erst wieder in der 11. Jahrgangsstufe, im naturwissenschaftlichen Zweig in der 9. Jahrgangsstufe vorgesehen. Nach der Einführungsjahrgangsstufe 7 soll dann zukünftig ab der 8. Jahrgangsstufe, in welcher die Erweiterung des Fächerkanons im Fokus steht, routiniert mit den digitalen Endgeräten gelernt und gearbeitet werden können. Die Argumente für den Einsatz schülereigener Endgeräte nehmen in der Mittelstufe mit steigender Jahrgangsstufe zu. Vielfach wird jedoch auch die Haltung vertreten, dass ein Einstieg in diesen höheren Jahrgangsstufen zu spät wäre. Die Möglichkeiten, welche durch digitale Angebot im Zuge einer 1:1-Ausstattung gegeben sind, blieben ungenutzt.

Es ist uns ein Anliegen, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern dieses Potential zu eröffnen und sie in den Genuss der staatlichen Förderung kommen zu lassen. Die Schule beabsichtigt daher, neben der 7. Jahrgangsstufe auch die 10. Jahrgangsstufe für die staatliche Förderung und den Einstieg in die 1:1-Ausstattung vorzusehen. So können Erfahrungen in zwei unterschiedlichen Jahrgangsstufen gesammelt werden, welche dann in die Planungen für die nächsten Jahre einfließen.

Sofern das Verfahren beibehalten werden kann, werden innerhalb der nächsten drei Jahre bis zu sechs Jahrgangsstufen mit digitalen Endgeräten ausgestattet (im Schuljahr 2026/27: Jgst. 7 bis 12).

Ja. Bei der Finanzierung werden die Eltern mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von voraussichtlich 350 € pro Gerät unterstützt. Die Schule entwickelt derzeit technische Mindestkriterien (z. B. hinsichtlich des Betriebssystems) für die förderfähigen Geräte, damit diese gut in die vorhandene Infrastruktur integriert werden können.

Bitte berücksichtigen Sie dabei: Der staatliche Zuschuss kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Hierzu zählt u. a., dass der Geräteerwerb innerhalb eines gewissen Zeitraums erfolgen muss. Wann dieser Zeitraum beginnt, wird in einer Förderrichtlinie festgelegt. Wir werden Sie darüber gesondert informieren. Geräte, die vorher beschafft wurden, werden nicht förderfähig sein.

Nein. Die digitalen Geräte werden eingesetzt, wenn dies für lernförderlich, didaktisch sinnvoll bzw. fachlich notwendig gehalten wird. Sie unterstützen bzw. ergänzenden den Unterricht und ersetzen ihn nicht. Die Fachlehrkräfte steuern in der jeweiligen Unterrichtssituation den Einsatz der digitalen Endgeräte. Die Schülerinnen und Schüler haben somit auch keinen unmittelbaren Anspruch auf den Einsatz der digitalen Geräte im Unterricht. Sie lernen die Geräte als digitale Unterstützung im Lern- und Arbeitsprozess kennen.

Nein. Der Einsatz digitaler Medien im Unterricht bietet zahlreiche Vorteile, die das Lernen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte bereichern und verbessern können. Werkzeuge zur Individualisierung wie QR-Lernhilfen oder Lernapps ermöglichen ein auf die Bedürfnisse und das Lerntempo jedes einzelnen Schülers abgestimmtes Lernen.

Kooperatives Arbeiten wird durch digitale Medien erheblich unterstützt. Lernende können sich in Partner- oder Gruppenarbeiten leicht austauschen und gegenseitig Feedback geben, was das gemeinschaftliche Lernen stärkt und fördert. Diese Interaktionen können sowohl in Präsenz als auch über digitale Plattformen stattfinden, wodurch die Flexibilität und Reichweite des Unterrichts erheblich erweitert werden.

Darüber hinaus bieten Virtuelle Realität (VR) und Augmented Reality (AR) faszinierende neue Lernumgebungen: Ein virtueller Rundgang über das Forum Romanum oder ein digitaler Besuch in einem Bergwerk machen historische und geographische Themen lebendig und anschaulich. Solche immersiven Erfahrungen fördern nicht nur das Verständnis, sondern auch das Interesse und die Motivation der Schülerinnen und Schüler.

Insgesamt möchten wir sukzessive das Potenzial digitaler Geräte im Unterricht nutzbar machen, um innovative und effektive Lernmethoden zu implementieren, die den Bildungsprozess dynamischer und inklusiver gestalten.

Der Fokus liegt auf der Verwendung der Tablets als digitales Bildungsmedium. Die Handschrift bleibt in unserer digitalen Welt wichtig. Sie fördert kognitive Fähigkeiten und unterstützt das Lernen durch spezifische motorische und visuelle Gehirnaktivitäten. Trotz der Dominanz digitaler Medien ist die Fähigkeit, leserlich und flüssig mit der Hand zu schreiben, unverzichtbar für den Alltag. Handschrift ermöglicht persönliche Notizen, fördert Kreativität und individuelle Ausdrucksfähigkeit. Daher wird das Schreiben mit der Hand weiterhin gefördert.

Ergänzend zu den bestehenden Lehrplaninhalten werden die Schülerinnen und Schüler gezielt beim Erwerb entsprechender Kompetenzen unterstützt und hinsichtlich datenschutz- und urheberrechtlicher Vorgaben sensibilisiert. Ein klar definierter Regelkatalog wird erarbeitet und soll eine unsachgemäße oder gar rechtswidrige Verwendung der digitalen Endgeräte unterbinden. Durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen wollen wir auch die Erziehungsberechtigten mit konkreten Angeboten dabei unterstützen, die Kinder im Rahmen ihrer Medienerziehung zu begleiten.

Wir setzen uns laufend mit der aktuellen Forschung auseinander und binden diese in unsere Überlegungen ein. Gerade die Frage der Wirksamkeit digitaler Medien in Schule und Unterricht findet hierbei Beachtung. Mit einem klaren Fokus auf die Situation in Bayern bietet beispielsweise die Studie „Digitale Bildung an bayerischen Schulen vor und während der Corona-Pandemie“ einen umfassenden Einblick in die aktuelle Diskussion und relevante Gelingensbedingungen.

Wir wollen Ihnen auf dieser Seite alle relevanten und aktuellen Informationen zur „Digitalen Schule der Zukunft“ am GMF zur Verfügung stellen.

Anregungen und Impulse übermitteln Sie uns bitte über folgende Mail-Adresse:

dsdz@gfm.muenchen.musin.de