EVA – Konzept (Eigenverantwortliches Arbeiten)
- In Vertretungsstunden können Jgst 09 bis Jgst 11 eigenständig arbeiten => EVA-Konzept (eigenverantwortliches Arbeiten)
- Arbeitsraum (gilt v.a. für 3./4. Std): Klassenzimmer (ggf. Mitaufsicht durch Lehrkraft) oder Mehrzweckraum (ggf. Aufsicht durch Sekretariat) ==> Anwesenheitspflicht (bei Verlassen des Schulgeländes besteht u.U. kein Versicherungsschutz mehr)
- In den Randstunden (1/2 + 5/6) können SuS auch zuhause arbeiten, sofern dies die Eltern zulassen (=> von allen Eltern erfolgt)
- Für Jgst 10 + 11 gilt: auch in 3./4. Std. können die SuS zuhause bleiben oder schon nach Hause gehen, wenn 1/2 oder 5/6 auch schon EVA-Stunden sind
- Der Arbeitsauftrag (AA) kommt durch die Lehrkraft über mebis. Die Lehrkräfte sind aufgefordert, die Erledigung dieser Arbeitsaufträge zu kontrollieren (z.B. über eine Abgabe auf mebis) und/oder diese in der Folgestunde zu besprechen.
- Der Lernstoff kann nicht gleich in der nächsten Stunde als schriftlicher Test geprüft werden!
- bei akuter Erkrankung der Lehrkraft werden die entsprechenden Stunden auf Entfall gesetzt, d.h. die SuS können daheim bleiben bzw. schon nach Hause gehen. Es gibt dann keinen Arbeitsauftrag, es sei denn dies wird ausdrücklich auf der Untis-App vermerkt und ist auf mebis zu finden.
- Das Konzept wird am Ende des Schuljahres besprochen und ggf. modifiziert, auch im Schulforum