Hausordnung des Gymnasium München Feldmoching
1. Verhalten vor und nach dem Unterricht
Das Schulhaus ist vor Unterrichtsbeginn von 7:40 – 8:00 Uhr sowie während der Pausen im zentralen Eingangsbereich geöffnet. Besucher, die außerhalb dieser Zeit kommen, melden sich über die Sprechanlage bitte im Sekretariat.
Das Schulhaus ist nur über den Haupteingang an der Georg-Zech-Allee zugänglich; gleiches gilt für das Verlassen des Schulhauses.
Schülerinnen und Schüler (SuS), die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen ihre Fahrräder an den Fahrradständern im Westen/Osten des Schulgebäudes ab. Die Fahrräder müssen abgeschlossen werden.
Bis zur Öffnung der Klassen/Fachräume um 7:50 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler auf den Freiflächen bzw. Gängen auf. Um 7:55 Uhr begeben sich alle SuS in die Klassen/Fachräume.
Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenzimmer bzw. Fachraum erschienen, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat. Die SuS verhalten sich zwischenzeitlich so ruhig, dass niemand gestört wird.
Sollte ein SuS bis 8:10 Uhr unentschuldigt fehlen, melden dies die von der Lehrkraft bestimmten SuS im Sekretariat.
2. Verhalten beim Stundenwechsel
Vor dem Verlassen des Klassenzimmers / Fachraumes räumen die SuS ihre Tische auf. Der Ordnungsdienst säubert das IWB, schließt die Fenster, bringt die Verdunklungen wieder in ihre Ausgangslage und löscht das Licht.
Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Klassen/Fachraum wird aufgestuhlt.
Der Unterrichtsraum wird durch die jeweilige Lehrkraft abgesperrt.
Die SuS, die sich nach dem Unterricht noch im Schulgebäude aufhalten, müssen sich so verhalten, dass sie den Unterrichtsbetrieb nicht stören.
An der Bushaltestelle verhalten sich alle Schüler/innen ordnungsgemäß und rücksichtsvoll.
3. Stundenplanänderungen und Informationen für die Schüler
Die SuS informieren sich täglich vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen über mögliche Stundenplanänderungen (DSB in den Gängen) auch für den kommenden Schultag.
Allgemeine Stundenplanänderungen und wichtige Mitteilungen erhalten die SuS über das Elternportal.
4. Pausenregelung
Während der Pausen verlassen die Schüler/innen das Klassenzimmer bzw. den Fachraum und begeben sich auf den Pausenhof oder nach Wetterlage in den Pausenbereich des jeweiligen Stockwerkes.
Beim Queren der Georg-Zech-Allee beachten die SuS die im Unterricht und in der Verkehrserziehung eingeführten Regeln: An der Bordsteinkante stehen bleiben und mehrmals nach beiden Seiten schauen (links – rechts – links). Ist die Straße frei, zügig überqueren. Bei herankommenden Fahrzeugen die Straße erst dann überqueren, wenn klar erkennbar ist, dass das Fahrzeug anhält.
Während der Pause ist das Verlassen des Schulgeländes untersagt.
In der Mittagspause dürfen die SuS nur auf direktem Weg nach Hause fahren, um dort die Pause zu verbringen.
Beim jeweiligen „Vor-Gong“ begeben sich die SuS wieder zu ihren Klassenzimmern bzw. Fachräumen.
Schneeballwerfen sowie andere Spiele, die mit Herumtoben im Pausenhof bzw. in den Innenraumaufenthaltsbereichen verbunden sind, müssen wegen der Verletzungsgefahr unterbleiben.
Das Sekretariat sollte nur in wichtigen Fällen und einzeln aufgesucht werden.
Auf die Sauberkeit im Pausenbereich ist besonders zu achten. Jede Klasse ist eine Woche lang für die Sauberkeit in den Innenraumaufenthaltsbereichen und im Pausenhof zuständig.
In dringenden Fällen können Lehrkräfte während der 2. Pause vor dem Lehrerzimmer aufgesucht werden (nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten).
5. Sauberkeit in der Schule
Die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände ist eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren des Schulbetriebes.
Beschädigungen im Klassen/Fachraum sind der Lehrkraft zu melden.
Die Verantwortung für die sachgerechte Bedienung aller elektronischen Geräte liegt bei den jeweiligen Lehrkräften.
Für die Abfälle stehen die Papierkörbe bereit. Altpapier gehört in die blauen Wertstoffeimer, der Restmüll in die grauen Abfalleimer, Plastik in die gelben Wertstoffeimer.
Auf die Reinlichkeit in den Toiletten wird besonderer Wert gelegt. Seife und Handtücher sind nur zweckgebunden zu verwenden. Das Einwerfen von Gegenständen in die Toiletten und Spülkästen ist verboten.
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und können dort bei Bedarf abgeholt werden. Wertsachen sind im Sekretariat abzugeben.
6. Ordnung
Im Schulpavillon sowie auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot für alle. (Art. 3 Abs. 1 GSG)
Ebenso gilt auf dem gesamten Schulgelände ein striktes Alkoholverbot. Dieses Verbot gilt auch für sonstige Drogen jedweder Art.
Die Verbreitung bzw. Weitergabe (auch digital) von pornographischen, gewaltverherrlichenden und nationalsozialistischen/rechtsextremen Inhalten ist verboten
Gemäß Art. 56 Abs. 5 BayEUG sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung können diese vorübergehend einbehalten werden.
Fahrräder müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
Es dürfen keine Gegenstände mitgebracht werden, die den Unterrichtsbetrieb oder die Ordnung der Schule stören oder die allgemeine Sicherheit gefährden. Dazu gehört auch der Gebrauch von Boards aller Art. Diese müssen ebenfalls an den Fahrradständern abgestellt werden. Auch solche Gegenstände können gegebenenfalls vorübergehend einbehalten werden.
Während des Unterrichts ist Essen nicht erlaubt, Trinken nach Rücksprache mit der Lehrkraft. In Fachräumen ist Essen und Trinken generell nicht erlaubt.
7. Feueralarm
Die genauen Einzelheiten sind dem Flucht- und Rettungsplan zu entnehmen, der in allen Klassenzimmern und Fachräumen aushängt. Der Flucht- und Rettungsplan ist Bestandteil diese Hausordnung.
Im Falle eines Feuers sind den Anweisungen der jeweiligen Lehrkraft Folge zu leisten.