Zum Inhalt springen

Leistungserhebungen

Leistungserhebungen im Schuljahr 2023/24:

In den §§ 21 ff (GSO) wird zwischen großen und kleinen Leistungsnachweisen unterschieden:

Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben; dazu zählen auch die mündlichen Schulaufgaben in modernen Fremdsprachen sowie als Ersatz für eine Schulaufgabe zentrale oder interne fachliche Leistungstests wie z. B. zentrale Jahrgangsstufentests.

Mögliche Formen kleiner Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge, Referate, Präsentationen, Vokabeltests, praktische Prüfungen, experimentelle Aufgabenstellungen, Projekte, nicht angekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben), Kurzarbeiten, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 gilt:

Schulaufgaben (große Leistungserhebungen) werden in den Fächern Deutsch, Englisch, Latein, Französisch, Spanisch, Mathematik, Physik, Chemie geschrieben.
Sie werden nicht später als eine Woche vor dem Termin angekündigt. Dies gilt auch Kurzarbeiten.

In allen Jgst. können unangekündigte kleine Leistungsnachweise geschrieben werden.
(Dauer max. 20 Min, Umfang: letzte Doppelstunde)

An Tagen von großen Leistungsnachweisen wird keine Stegreifaufgabe geschrieben.

Regelungen für Schulaufgaben und Nachtermine

Regelung bei Erkrankung der Schülerinnen und Schüler:

Versäumen Schülerinnen und Schüler einen großen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so erhalten sie gem. § 27 Abs. 1 GSO einen Nachtermin.

Die Nachtermine werden durch die jeweilige Fachlehrkraft festgelegt.

Regelung bei Erkrankung der Lehrkraft:

Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der terminierte schriftliche Leistungsnachweis entfällt und durch die Lehrkraft ein Alternativtermin bekannt gegeben wird. Sofern ein Leistungsnachweis abgehalten und durch eine Vertretungslehrkraft beaufsichtigt werden soll, wird ein entsprechender Vermerk zur Durchführung des Leistungsnachweises auf dem Vertretungsplan (Untis) veröffentlicht.

Schriftliche Leistungserhebungen in den jeweiligen Fachbereichen:

 

Fach LNW
Katholische Religionslehre i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr
Evangelische Religionslehre i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr
Ethik i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr
Deutsch

In Jgst. 5-8: 4 große LNW + i.d.R. 4 kleine LNW im SJ

In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 4 kleine LNW im SJ

Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Deutsch wird durch eine mündliche SA (Debattieren) ersetzt.

Latein

In Jgst. 6-8: 4 große LNW + i.d.R. 4 kleine LNW im SJ

In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 4 kleine LNW im SJ

Jgst. 10: Eine schriftliche SA in Latein wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Englisch

Jgst. 5-7: 2 große LNW + i.d.R 2 kleine LNW pro Halbjahr; 

Jgst. 8+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 2 kleine LNW pro Halbjahr

In Jgst. 9: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine im HJ

Jgst. 7: Eine schriftliche SA in Englisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Englisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Französisch

Jgst. 6-8: 2 große LNW + i.d.R 2 kleine LNW pro Halbjahr; 

In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine LNW im HJ

Jgst. 8: Eine schriftliche SA in Französisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Spanisch

2 große LNW + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr

In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine im HJ

Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Spanisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Mathematik

Jgst. 5-7, 9: 2 große LNW + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr

Jgst. 8+10: 3 große LNW pro Schuljahr + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr

NuT

mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr (davon i.d.R. 1 schriftlich)

Jgst. 7: eine Kurzarbeit und insg. i.d.R. 2 kleine LNW pro Halbjahr

Biologie (Jgst. 8) mind. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr
Chemie

NTG: 1 großer LNW + mind. i.d.R. 2 kleine LNW pro Halbjahr

SG: i.d.R. 1 Kurzarbeit pro Halbjahr, i.d.R. mind. 1 kleiner LNW pro Halbjahr

Physik

1 großer LNW + mind. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr

Jgst. 7 (=NuT 7): 1 Stegreifaufgabe im 1. Halbjahr, 1 Kurzarbeit im 2. Halbjahr

Informatik Jgst. 9+10: zwei Kurzarbeiten im SJ, wobei eine durch ein Projekt ersetzt werden kann
Geographie i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr
Geschichte i.d.R. 1 schriftlicher Nachweis im SJ, 1 kleiner pro HJ
Politik und Gesellschaft i.d.R. 1 kleiner schriftlicher LNW (Kurzarbeit) pro SJ
Wirtschaft und Recht i. d. R. zwei kleine LNW, i.d.R. 1 schriftlich pro HJ
Kunst

Jgst. 5-7: i.d.R. 5 kleine LNW (praktische Arbeiten) pro SJ

Jgst. 8-10: i.d.R. 3 kleine LNW pro SJ

Musik i.d.R. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr
Sport mindestens 2 praktische LNW + 1 weiterer kleiner LNW