Leistungserhebungen im Schuljahr 2023/24:
In den §§ 21 ff (GSO) wird zwischen großen und kleinen Leistungsnachweisen unterschieden:
Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben; dazu zählen auch die mündlichen Schulaufgaben in modernen Fremdsprachen sowie als Ersatz für eine Schulaufgabe zentrale oder interne fachliche Leistungstests wie z. B. zentrale Jahrgangsstufentests.
Mögliche Formen kleiner Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge, Referate, Präsentationen, Vokabeltests, praktische Prüfungen, experimentelle Aufgabenstellungen, Projekte, nicht angekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben), Kurzarbeiten, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte.
In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 gilt:
Schulaufgaben (große Leistungserhebungen) werden in den Fächern Deutsch, Englisch, Latein, Französisch, Spanisch, Mathematik, Physik, Chemie geschrieben.
Sie werden nicht später als eine Woche vor dem Termin angekündigt. Dies gilt auch Kurzarbeiten.
In allen Jgst. können unangekündigte kleine Leistungsnachweise geschrieben werden.
(Dauer max. 20 Min, Umfang: letzte Doppelstunde)
An Tagen von großen Leistungsnachweisen wird keine Stegreifaufgabe geschrieben.
Regelungen für Schulaufgaben und Nachtermine
Regelung bei Erkrankung der Schülerinnen und Schüler:
Versäumen Schülerinnen und Schüler einen großen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so erhalten sie gem. § 27 Abs. 1 GSO einen Nachtermin.
Die Nachtermine werden durch die jeweilige Fachlehrkraft festgelegt.
Regelung bei Erkrankung der Lehrkraft:
Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der terminierte schriftliche Leistungsnachweis entfällt und durch die Lehrkraft ein Alternativtermin bekannt gegeben wird. Sofern ein Leistungsnachweis abgehalten und durch eine Vertretungslehrkraft beaufsichtigt werden soll, wird ein entsprechender Vermerk zur Durchführung des Leistungsnachweises auf dem Vertretungsplan (Untis) veröffentlicht.
Schriftliche Leistungserhebungen in den jeweiligen Fachbereichen:
Fach | LNW |
Katholische Religionslehre | i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr |
Evangelische Religionslehre | i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr |
Ethik | i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr |
Deutsch | In Jgst. 5-8: 4 große LNW + i.d.R. 4 kleine LNW im SJ In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 4 kleine LNW im SJ Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Deutsch wird durch eine mündliche SA (Debattieren) ersetzt. |
Latein | In Jgst. 6-8: 4 große LNW + i.d.R. 4 kleine LNW im SJ In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 4 kleine LNW im SJ Jgst. 10: Eine schriftliche SA in Latein wird durch eine mündliche SA ersetzt. |
Englisch | Jgst. 5-7: 2 große LNW + i.d.R 2 kleine LNW pro Halbjahr; Jgst. 8+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 2 kleine LNW pro Halbjahr In Jgst. 9: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine im HJ Jgst. 7: Eine schriftliche SA in Englisch wird durch eine mündliche SA ersetzt. Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Englisch wird durch eine mündliche SA ersetzt. |
Französisch | Jgst. 6-8: 2 große LNW + i.d.R 2 kleine LNW pro Halbjahr; In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine LNW im HJ Jgst. 8: Eine schriftliche SA in Französisch wird durch eine mündliche SA ersetzt. |
Spanisch | 2 große LNW + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine im HJ Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Spanisch wird durch eine mündliche SA ersetzt. |
Mathematik | Jgst. 5-7, 9: 2 große LNW + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr Jgst. 8+10: 3 große LNW pro Schuljahr + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr |
NuT | mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr (davon i.d.R. 1 schriftlich) Jgst. 7: eine Kurzarbeit und insg. i.d.R. 2 kleine LNW pro Halbjahr |
Biologie | (Jgst. 8) mind. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr |
Chemie | NTG: 1 großer LNW + mind. i.d.R. 2 kleine LNW pro Halbjahr SG: i.d.R. 1 Kurzarbeit pro Halbjahr, i.d.R. mind. 1 kleiner LNW pro Halbjahr |
Physik | 1 großer LNW + mind. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr Jgst. 7 (=NuT 7): 1 Stegreifaufgabe im 1. Halbjahr, 1 Kurzarbeit im 2. Halbjahr |
Informatik | Jgst. 9+10: zwei Kurzarbeiten im SJ, wobei eine durch ein Projekt ersetzt werden kann |
Geographie | i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr |
Geschichte | i.d.R. 1 schriftlicher Nachweis im SJ, 1 kleiner pro HJ |
Politik und Gesellschaft | i.d.R. 1 kleiner schriftlicher LNW (Kurzarbeit) pro SJ |
Wirtschaft und Recht | i. d. R. zwei kleine LNW, i.d.R. 1 schriftlich pro HJ |
Kunst | Jgst. 5-7: i.d.R. 5 kleine LNW (praktische Arbeiten) pro SJ Jgst. 8-10: i.d.R. 3 kleine LNW pro SJ |
Musik | i.d.R. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr |
Sport | mindestens 2 praktische LNW + 1 weiterer kleiner LNW |