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Leistungserhebungen

Leistungserhebungen im Schuljahr 2024/25:

In den §§ 21 ff (GSO) wird zwischen großen und kleinen Leistungsnachweisen unterschieden:

Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben; dazu zählen auch die mündlichen Schulaufgaben in modernen Fremdsprachen sowie als Ersatz für eine Schulaufgabe zentrale oder interne fachliche Leistungstests wie z. B. zentrale Jahrgangsstufentests.

Mögliche Formen kleiner Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge, Referate, Präsentationen, Vokabeltests, praktische Prüfungen, experimentelle Aufgabenstellungen, Projekte, nicht angekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben), Kurzarbeiten, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 11 gilt:

Schulaufgaben (große Leistungserhebungen) werden in den Fächern Deutsch, Englisch, Latein, Französisch, Spanisch, Mathematik, Physik, Chemie geschrieben.
Sie werden nicht später als eine Woche vor dem Termin angekündigt. Dies gilt auch Kurzarbeiten.

In allen Jgst. können unangekündigte kleine Leistungsnachweise geschrieben werden.
(Dauer max. 20 Min, Umfang: letzte Doppelstunde)

An Tagen von großen Leistungsnachweisen wird keine Stegreifaufgabe geschrieben.

Regelungen für Schulaufgaben und Nachtermine

Regelung bei Erkrankung der Schülerinnen und Schüler:

Versäumen Schülerinnen und Schüler einen großen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so erhalten sie gem. § 27 Abs. 1 GSO einen Nachtermin.

Die Nachtermine werden durch die jeweilige Fachlehrkraft festgelegt.

Nimmt die Schülerin oder der Schüler an dem Nachtermin wegen Erkrankung nicht teil, so muss die Erkrankung durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.

Regelung bei Erkrankung der Lehrkraft:

Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der terminierte schriftliche Leistungsnachweis entfällt und durch die Lehrkraft ein Alternativtermin bekannt gegeben wird. Sofern ein Leistungsnachweis abgehalten und durch eine Vertretungslehrkraft beaufsichtigt werden soll, wird ein entsprechender Vermerk zur Durchführung des Leistungsnachweises auf dem Vertretungsplan (Untis) veröffentlicht.

Schriftliche Leistungserhebungen in den jeweiligen Fachbereichen:

 

FachLNW
Katholische Religionslehre i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr; Jahrgangsstufe 11: Eine Kurzarbeit pro Schuljahr
Evangelische Religionslehre i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr; Jahrgangsstufe 11: Eine Kurzarbeit pro Schuljahr
Ethik i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr; Jahrgangsstufe 11: Eine Kurzarbeit pro Schuljahr
Deutsch

In Jgst. 5-8: 4 große LNW + i.d.R. 4 kleine LNW im SJ

In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 3 kleine LNW im SJ

Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Deutsch wird durch eine mündliche SA (Debattieren) ersetzt.

Latein

In Jgst. 5-8: 4 große LNW + i.d.R. 3 kleine LNW im SJ

In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 3 kleine LNW im SJ

Jgst. 10: Eine schriftliche SA in Latein wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Jgst. 11: Eine Übersetzungsschulaufgabe wird durch eine Interpretationsschulaufgabe ersetzt

Englisch

Jgst. 5-7: 2 große LNW + i.d.R 2 kleine LNW pro Halbjahr; 

Jgst. 8: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ + i.d.R. 2 kleine LNW pro Halbjahr

In Jgst. 9: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine im HJ

Jgst. 7: Eine schriftliche SA in Englisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Englisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Jgst. 11: Eine schriftliche SA in Englisch wird durch eine mündliche SA ersetzt

Französisch

Jgst. 6-8: 2 große LNW + i.d.R 2 kleine LNW pro Halbjahr; 

In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine LNW im HJ

Jgst. 8: Eine schriftliche SA in Französisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Jgst. 7-11: Ein großer schriftlicher LNW wird durch eine mündliche ersetzt

Spanisch

2 große LNW + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr

In Jgst. 9+10: mind. 1 großer schriftlicher LNW im Halbjahr, insgesamt 3 große LNW im SJ und i.d.R. 2 kleine im HJ

Jgst. 9: Eine schriftliche SA in Spanisch wird durch eine mündliche SA ersetzt.

Jgst. 11: Ein großer schriftlicher LNW wird durch eine mündliche ersetzt.

Mathematik

Jgst. 5-7, 9: 2 große LNW + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr

Jgst. 8+10: 3 große LNW pro Schuljahr + mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr

NuT

mind. 2 kleine LNW pro Halbjahr (davon mindestens 1 schriftlich)

Jgst. 7: eine Kurzarbeit und insg. i.d.R. 2 kleine LNW pro Halbjahr

Biologie (Jgst. 8) mind. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr
Chemie

1 großer LNW + mind. i.d.R. 2 kleine LNW pro Halbjahr

Physik

1 großer LNW + mind. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr

Jgst. 7 (=NuT 7): 1 Stegreifaufgabe im 1. Halbjahr, 1 Kurzarbeit im 2. Halbjahr

Informatik Jgst. 9-11: zwei kleine schriftliche LNW pro SJ, wobei einer durch ein Projekt ersetzt werden kann
Geographie i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr
Geschichte i.d.R. 1 kleiner schriftlicher Nachweis im HJ
Politik und Gesellschaft

1 Kurzarbeit pro Halbjahr

Wirtschaft und Recht

i. d. R. zwei kleine LNW, i.d.R. 1 schriftlich pro HJ

Jgst. 11: Eine Kurzarbeit

Kunst

Jgst. 5-7: i.d.R. 3 kleine LNW (praktische Arbeiten) pro HJ

Jgst. 8-10: i.d.R. 3 kleine LNW pro SJ

Musik

Jgst. 5-7: i.d.R. 1 kleiner schriftlicher LNW pro Halbjahr

Jgst. 8, 9: i.d.R. 3 kleine LNW pro SJ

Sport mindestens 2 praktische LNW + 1 weiterer kleiner LNW