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Nutzung mobiler Endgeräte an der Schule

 

Es ist uns ein zentrales Anliegen, im Rahmen der schulischen Medienerziehung unseren Schülerinnen und Schülern Kompetenzen zu vermitteln, die sie zu einer mündigen und verantwortungsbewussten Nutzung digitaler Medien befähigen. Die Schule unterstützt dabei die Erziehungsberechtigten im Rahmen ihres elterlichen Erziehungsauftrags.

Die Verwendung digitaler Endgeräte prägt unseren Alltag in vielen Bereichen. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe an, einen angemessenen, didaktisch und pädagogisch begründeten Einsatz digitaler Medien altersgemäß auch im Unterricht zu gestalten. Die systematische Durchführung spezialisierter Unterrichtseinheiten (z. B. Medienführerschein Bayern) sowie das Vorhaben „Digitale Schule der Zukunft“ leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.

Neben der unterrichtsbezogenen Verwendung digitaler Medien stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit außerhalb des Unterrichts die Nutzung mobiler Endgeräte an der Schule gestattet sein soll. Gemeinsam mit den maßgeblichen Gremien haben wir ein nach Altersstufen differenziertes Modell entwickelt, das Schülerinnen und Schüler in der Unterstufe schützen und ihnen mit zunehmendem Alter einen verantwortungsvollen Umgang ermöglichen soll:

  • In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 (Unterstufe) ist eine Nutzung von mobilen Endgeräten zu privaten Zwecken grundsätzlich nicht gestattet.
  • Ab der 8. Jahrgangsstufe ist eine Nutzung von mobilen Endgeräten zu privaten Zwecken
    • im Haupthaus
    • grundsätzlich nur ab der Mittagspause
    • in ausgewiesenen Bereichen gestattet.
    • Die Art der Nutzung ist geregelt (siehe Nutzungsordnung)
  • Ab der 10. Jahrgangsstufe ist eine Nutzung von mobilen Endgeräten zu privaten Zwecken
    • in der Zweigstelle (Haus B und C)
    • grundsätzlich nur außerhalb des Unterrichts gestattet.
    • Die Art der Nutzung ist geregelt (siehe Nutzungsordnung).

Die detaillierten Regelungen können der Nutzungsordnung für mobile Endgeräte (PDF) entnommen werden.

Für die Tablet-Klassen im Rahmen des Vorhabens „Digitale Schule der Zukunft“ gelten darüber hinaus ergänzende Regelungen (PDF), die einen geordneten und sinnvollen Einsatz der Geräte innerhalb und außerhalb des Unterrichts sicherstellen.